Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Die DSGVO ersetzt die bestehenden nationalen Datenschutzbestimmungen in den 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die DSGVO stellt eine „Aktualisierung“ des Datenschutzrechts dar, das neben den neuesten Erkenntnissen und Urteilen der verschiedenen Datenschutzbehörden aus der gesamten EU auch die wichtigsten Elemente aus dem heutigen Online-Umfeld berücksichtigt. Der Großteil der damit einhergehenden Anforderungen war bereits gesetzlich verankert. Nach unserer Auffassung stellt die DSGVO daher keine grundlegende Änderung dar.*
Wie schon die bisherigen Gesetze und Bestimmungen zielt auch die DSGVO auf den Schutz von Einzelpersonen ab, während deren Daten zu verschiedenen Zwecken verwendet werden, die ihrem eigenen Interesse oder dem Interesse Dritter zu einem wirtschaftlichen Vorteil oder dem Allgemeinwohl dienen. Die DSGVO hat daher beträchtliche Relevanz für Unternehmen.
Wir stellen hier einige wichtige neue Aspekte der DSGVO vor, die nach unserer Auffassung das besondere Augenmerk der Webfleet Solutions-Kunden erfordern:
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) definiert Daten als personenbezogene Daten von Menschen in der EU und wirkt sich auf die „Verarbeitung“ dieser Daten aus. Unter den Begriff der „Datenverarbeitung“ fallen die Erfassung, Speicherung, Übertragung oder Verwendung.
Nach unserer Auffassung sind vier dieser sechs Rechtsgrundlagen für Unternehmen relevant; eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung für Webfleet Solutions könnte beispielsweise die ausdrückliche Erlaubnis sein. Beachten Sie bitte, dass eine ausdrückliche Erlaubnis im Rahmen der DSGVO nicht in jedem Fall erforderlich oder gar wünschenswert ist, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsverhältnisse. Unter der DSGVO ist die Verwendung personenbezogener Daten ohne Erlaubnis in dem Umfang zulässig, der zur Durchführung eines Vertrags mit der Gegenpartei erforderlich ist. Darüber hinaus ist die Verwendung personenbezogener Daten ggf. im Rahmen spezifischer Gesetze erforderlich. In diesen Fällen muss keine Erlaubnis der betreffenden Person eingeholt werden.
Wie unter Punkt 6 oben dargelegt, gestattet die DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten ohne Einverständnis der betreffenden Person, wenn ein legitimes Interesse besteht. Dies betrifft beispielsweise die Erkennung von Betrug, Missbrauch, Sicherheitsfragen und Geschäftsanalysen. Dies kann auch für die Arbeitsumgebung und auf Situationen zutreffen, die nicht unter den Arbeitsvertrag fallen. Beispielsweise die verschiedenen Zwecke, zu denen Fahrzeugtelematik verwendet wird. Allerdings sollte in derartigen Fällen nach unserer Auffassung nur das Minimum an Daten erfasst werden, das für den Zweck zwingend erforderlich ist (um die Auswirkungen auf das Recht der Einzelperson auf Datenschutz zu minimieren), und es muss klargestellt werden, dass diese Datenerfassung der DSGVO entspricht.
Wir bei Webfleet Solutions, helfen Unternehmen, besser mit ihren Fahrern zusammenzuarbeiten.
Als Datenverarbeiter sind wir durch unsere Kunden angewiesen, im Rahmen der Bereitstellung unserer Flottenmanagement-Dienste über unsere Hardware Informationen über Fahrzeuge und Fahrer zu erfassen, diese Daten zu verarbeiten und in unseren Apps, webbasierten Benutzeroberflächen und Anwendungsprogrammierungsschnittstellen (APIs) darzustellen.
Unsere Kunden verwenden unsere Produkte für die Flottenoptimierung. Nachstehend einige Beispiele für diesen Verwendungszweck:
Welche Daten erfassen und verarbeiten wir im Auftrag unserer Kunden?
Für Interaktionen mit unseren Kunden erfassen wir beispielsweise personenbezogene Daten auf unserer Webseite; Webfleet Solutions ist ein Datenverantwortlicher für diese Daten.
Wir bei Webfleet Solutions befassen uns seit der Vorlage der ersten Entwürfe im Jahr 2012 mit den Auswirkungen der DSGVO. Wir haben diese Aspekte in den vergangenen Jahren in die Entwicklung unserer Telematik-Produkte und in das Angebot für unsere Kunden integriert. Wir betrachten die DSGVO als Evolution, nicht als Revolution. Wir berücksichtigen die Anforderungen durch die Anwendung unserer 5 Designgrundsätze:
Mit weiteren Fragen zur Datenschutz-Grundverordnung können Sie sich jederzeit hier an uns wenden.
Weitere Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung von der Europäischen Kommission und vom Information Commissioners Office (ICO) finden Sie unter den nachstehenden Links:
Wir bei Webfleet Solutions, nehmen Informationssicherheit und Datenschutz ernst. Daher investieren wir fortlaufend in unser Engineering, bewährte Technologien, Prozesse und Mitarbeiter. So können wir Ihnen jederzeit den zuverlässigsten Telematikdienst der gesamten Branche bereitstellen.
Als einer der weltweit größten Anbieter von Telematikdiensten ist uns die fortlaufende Investition in unsere Plattform wichtig. Wir streben nach beständiger Weiterentwicklung, um sicherzustellen, dass wir der beste Partner für Ihr Unternehmen sind – jetzt und in Zukunft. Für weitere Informationen über Datenschutz und Informationssicherheit der Webfleet Solutions-Serviceplattform klicken Sie hier.
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