Alles Wichtige zum zulässigen Gesamt­ge­wicht für Ihr Flotten­ma­nagement

Das zulässige Gesamt­ge­wicht (zGG) ist im Grunde für alle Fahrzeug­klassen von großer Bedeutung. Doch gerade im Flotten­ma­nagement mit großen Lkw, Gespannen und anderen großen Fahrzeugen ist es besonders wichtig. Daher handelt es sich um eine wichtige Variable, die Fuhrpark­ma­nager im Interesse der Verkehrs­si­cherheit berück­sich­tigen müssen.

Die Ladung darf das zulässige Gesamt­ge­wicht nicht überschreiten. Dies bedeutet, dass sie nicht zu schwer oder ungleich­mäßig verteilt sein darf, weil sonst ein erhöhtes Risiko für den Fahrer und für andere Verkehrs­teil­nehmer besteht. Aus diesem Grund gibt es verbind­liche Vorschriften für die gleich­mäßige Verteilung des zulässigen Gesamt­ge­wichts des Fahrzeugs, die sowohl Hersteller als auch Fuhrpark­be­treiber beachten müssen. Dieser Artikel hilft Ihnen, das zulässige Gesamt­ge­wicht des Fahrzeugs, dessen Berechnung sowie die einschlä­gigen Vorschriften und deren Einhaltung zu verstehen.

Wie wird das zulässige Gesamt­ge­wicht des Fahrzeugs berechnet?

  • Um das zulässige Gesamt­ge­wicht zu berechnen, müssen Sie wissen, dass Fahrzeuge in Gewichts­klassen unterteilt sind. Diese reichen von leichten Nutzfahr­zeugen bis zu schweren Zugma­schinen für große Anhänger. Die Gewichts­klasse dient Fuhrpark­ma­nagern als wichtiges Sicher­heits­element. Sie wird in zwei Kriterien unterteilt.

    1. Leergewicht des Fahrzeugs
    2. Das Gewicht von optionalem Zubehör, das Gewicht der Fracht und das Gewicht der Fahrer und Fahrzeug­in­sassen

    Die Gewichts­klasse ist in der Regel fahrzeug­spe­zi­fisch und unver­än­derlich. Ausnahmen sind Rückruf­ak­tionen eines Herstellers aufgrund eines Problems mit dem zGG oder Änderungen der einschlä­gigen Vorschriften.

  • Das zulässige Gesamt­ge­wicht wird wie folgt errechnet:


    Zulässiges Gesamt­ge­wicht (zGG) = Anhän­ger­ka­pa­zität + Anhän­ger­ge­wicht
  • Schlüsseln wir das weiter auf: Die Anhän­ger­ka­pa­zität ist das Gewicht, das der Anhänger laut Angaben des Herstellers sicher fassen kann. In der Regel ist dies als genaue Gewichts­angabe auf dem Fahrzeug angegeben. Das Anhän­ger­ge­wicht hingegen ist das kombinierte Gewicht der im Anhänger trans­por­tierten Fracht.

  • Manche Fuhrpark­ma­nager vergessen leider, optionales Zubehör zu berück­sich­tigen, das zum zulässigen Gesamt­ge­wicht des Fahrzeugs beiträgt. Es ist daher wichtig, dass Fuhrpark­ma­nager mit den Fahrern und dem Lager­per­sonal an der Laderampe zusam­men­ar­beiten und dafür sorgen, dass alle Beteiligten das zulässigen Gesamt­ge­wicht kennen und alle Faktoren berück­sich­tigen, zu diesem beitragen.

So sorgen Sie für die Einhaltung des zulässigen Gesamt­ge­wichts

So sorgen Sie für die Einhaltung des zulässigen Gesamt­ge­wichts

Die Einhaltung des zGG liegt in der Verant­wortung der Fuhrpark­ma­nager. Wie bereits erwähnt, sollten jedoch alle Beteiligten einbezogen werden. Als Maßnahme zur Wissens­ver­mittlung empfiehlt sich daher eine einführende Schulung. Beachten Sie stets die spezi­fi­schen Vorschriften in Ihrer Region. Hier eine allgemeine Liste der Aspekte, die Sie berück­sich­tigen sollten:

  • Optionales Zubehör muss in die Berechnung des zulässigen Gesamt­ge­wichts aufgenommen werden.
  • Zählen Sie auch das Gewicht aller Fahrzeug­in­sassen hinzu.
  • In welchen Regionen wird der Anhänger eingesetzt?
  • Was ist das ungefähre Brutto­ge­wicht der Fracht?
  • Beein­flussen Marke, Modell und Baujahr das zulässigen Gesamt­ge­wichts?

Wenn Sie weitere Infor­ma­tionen zum zulässigen Gesamt­ge­wicht wünschen, nehmen Sie Kontakt zu unseren Experten auf. Wenn Sie mehr über Fuhrpar­k­op­ti­mierung wissen möchten, besuchen Sie unsere Webseiten zu Fuhrpar­k­op­ti­mierung oder Fuhrpark­ma­nage­men­t-Software.

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