Flotten­ma­nage­ment­lö­sungen
Fahrzeu­g­ortungGPS-Fahrzeug­ortung für Ihre Lkw, Transporter, Pkw, Anhänger und Assets
Sicherheit und SchutzSchützen Sie Ihre Fahrer, Fahrzeuge, Assets und Ladung mit Fahrer-­Coa­ching, Video­t­e­le­matik und Fahrer­un­ter­stützung
Workflow ManagementProduk­ti­vi­täts­stei­ge­rungen dank profes­sio­neller Navigation, Routen­op­ti­mierung und Auftrags­ver­waltung
ComplianceBußgelder vermeiden dank Tachograph-, Lenkzeiten-, Fahrten­buch- und Kühlket­ten­ma­nagement
Nachhal­tiger Fuhrpark und Elektro­fahr­zeugeGeringere CO2-Emissionen dank umwelt­be­wusstem Fahren, Beratung zur Elektri­fi­zierung und optimalem Einsatz von Elektro­fahr­zeugen
Wartung und Verfüg­barkeitMaximieren Sie die Fahrzeug­ver­füg­barkeit mit Vehicle Diagnostics, TPMS (Reifen­druck-­Kon­troll­system) und dem Service­planer – für einen 24/7 einsatz­be­reiten Fuhrpark

Persönliche Empfehlung
Lösungs­kon­fi­gu­ratorFinden Sie heraus, welche Lösung für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist
SparrechnerFinden Sie heraus, wie viel Sie durch Flotten­ma­nagement sparen könnten
TCO-Rechner für Elektro­fahr­zeugeVergleichen Sie die Fahrzeug­kosten über einen Zeitraum von 5 Jahren
Plattformen und Apps
Webfleet-PlattformDiese SaaS-Lösung verbindet Sie, Ihre Fahrer und Ihre Fahrzeuge
Mobile AppsEine komplette Reihe an Anwendungen für unterwegs
Im Fahrzeug
Fahrzeu­g­or­tungs­geräteFahrzeuge orten und Einblicke gewinnen – mit LINK-­Ge­räten
Driver TerminalsPRO Driver Terminals mit Naviga­tions-, Kommu­ni­ka­tions- und Reportin­g-­Tools für Ihren Betrieb
Fuhrpar­k-Da­shcamsSchützen Sie Ihren Fuhrpark und Ihre Fahrer und reduzieren Sie Versi­che­rungs­for­de­rungen – dank Webfleet Video-­T­e­le­matik
Reifen­kon­trolleSchnell reagieren und Standzeiten reduzieren – mit TPMS
Integra­tionen
OEM-In­te­grationVom Fahrzeug­her­steller werkseitig eingebaute Geräte
Anbindung von Unter­neh­mens­softwareMit Lösungen von Webfleet und Dritt­an­bietern
Service­-­Plattform für Elektro­fahr­zeugeEin Portfolio aus Dienst­leistungen für Elektro­fahr­zeuge in Nutzfahr­zeug­fuhr­parks
Unser Partner­öko­system
Vertriebs­partnerFinden Sie einen lokalen Vertriebs­partner
Integra­ti­ons­partnerEntdecken Sie unsere Software-­In­te­gra­toren
OEM-PartnerWerfen Sie einen Blick auf die führenden OEMs mit nahtloser Anbindung an unsere Plattform
Wenn Sie selbst Partner sind
Partner­portalZugriff auf Ihr Partner­portal
Ressourcen für EntwicklerMit unserer API entwickeln
Partner werden
Werden Sie Vertriebs­partnerVerkaufen Sie die markt­füh­rende Fuhrpark­ma­nage­ment­lösung Europas
Werden Sie Integra­ti­ons­partnerWerden Sie Teil der innova­tivsten Fuhrpark­ma­nage­ment­lösung Europas
Service­-­Netzwerk für Elektro­fahr­zeugeIntegrieren Sie Ihre Lösungen in unsere Service­-­Plattform für Nutzfahr­zeug­fuhr­parks mit Elektro­fahr­zeugen
Ressourcen
RessourcenErkunden Sie unser umfang­reiches Angebot an Whitepapern, Fallstudien, Webinaren, Videos und mehr
BlogErhalten Sie exklusiven Zugang zu den Fuhrpar­kin­for­ma­tionen von unserem Team aus Mobili­täts­ex­perten
WhitepaperErfahren Sie mehr über die angesag­testen und wichtigsten Themen in Ihrer Branche – mit unseren ausführ­lichen Reports
Anwen­der­be­richteWelche Vorteile bietet Webfleet einem Unternehmen wie dem Ihren? Erfahren Sie, was unsere Kunden sagen
WebinareNehmen Sie an Live-­Sit­zungen teil, bei denen wir gemeinsam mit Branchen­ex­perten Trendthemen und wichtige Neuigkeiten erkunden
VideosSehen Sie unsere Produkte und Lösungen in Aktion und erfahren Sie mehr über die poten­zi­ellen Vorteile für Ihr Unternehmen
GlossarIn unserem umfassenden Glossar werden alle wichtigen Begriffe zum Thema Fuhrpark­ma­nagement erläutert

Wie lautet die Definition eines Light Commercial Vehicle (LCV)?

service van u01service van u01service van u01service van u01service van u01service van u01
bridgestone fleetcarebridgestone fleetcare white

Ein Light Commercial Vehicle ist ein Kraft­fahrzeug mit einem zulässigen Gesamt­ge­wicht von höchstens 3,5 t. Manchmal werden diese Fahrzeuge als Light Goods Vehicles (LGVs) bezeichnet. Leichte Nutzfahr­zeuge wie Transporter, Pickups und kleine Lieferwagen werden für den Transport von Gütern und Ausrüstung genutzt. Wenn Sie in einem Stadtgebiet leben, sehen Sie wahrscheinlich täglich leichte Nutzfahr­zeuge.


Was ist ein LCV?

LCV steht für Light Commercial Vehicle. In Europa und im Vereinigten Königreich ersetzt dieser Begriff mittler­weile das früher für leichte Nutzfahr­zeuge verwendete Akronym LGV (Light Goods Vehicle), um Verwirrung mit dem Akronym für Lastkraft­wagen – LGV (Large Goods Vehicle) – zu vermeiden. Der Einsatz von leichten Nutzfahr­zeugen bietet Vorteile wie Flexi­bi­lität, niedrigere Betriebs­kosten und einfachere Führer­schein­an­for­de­rungen (im Vergleich zu Lastkraft­wagen). Diese Fahrzeuge wiegen einschließlich Ladung maximal 3,5 t. Dadurch sind sie agiler und ideal für Stadt­ge­bie­t-­Lo­gistik, Service­ab­wicklung und Last-­Mi­le-­De­livery.

Was ist der Unterschied zwischen einem „Light Commercial Vehicle (LCV)“ und einem „Heavy Goods Vehicle“ (HGV)?

Die für Nutzfahr­zeuge zulässigen Gewichte und Abmessungen ergeben sich in Deutschland aus der Straßen­ver­kehrs­zu­las­sungs­ordnung (StVZO). Diese Regle­men­tierung soll in erster Linie der Verkehrs­si­cherheit, der Schonung der Straßen und dem Umwelt­schutz dienen.

  • Light Commercial Vehicles (LCVs) haben ein Gesamt­ge­wicht von höchstens 3.500 kg und werden in der Regel von Unternehmen genutzt, die im städtischen Liefer­verkehr, Handel oder Leichtbau tätig sind.
  • Heavy Goods Vehicles (HGVs) haben ein Gesamt­ge­wicht von über 3.500 kg und werden vorrangig im Fernverkehr für den regions- und grenz­über­schrei­tenden Transport von Ladungen eingesetzt.
Zum Inhalt

Diese beiden Kategorien unter­scheiden sich im Hinblick auf Führer­schein­klasse, Compli­an­ce-­An­for­de­rungen und Betriebs­kosten – Faktoren, die Fuhrpark­ma­nager vor einer Neuan­schaffung berück­sich­tigen sollten. Für LCVs (Leichte Nutzfahr­zeuge) reicht in der Regel ein Führer­schein der Klasse B (Standar­d-Pkw-­Füh­rer­schein). Fahrer müssen also nicht zusätzlich geschult werden. Für HGVs (Lastkraft­wagen) dagegen wird ein Zusatz­füh­rer­schein (C1 oder C) benötigt, was die Kraftstoff- und die Versi­che­rungs­kosten ansteigen lässt.

Klassi­fi­zierungGewichtTypische BeispieleFührer­schein­klasse
Leichtes Nutzfahrzeug (LCV)Bis zu 3,5 tTransporter, Pickups, kleine Lkw mit Koffer­aufbauFührer­schein­klasse B (Pkw-Füh­rer­schein)
Lkw (HGV)Über 3,5 tLastwagen, Sattel­schlepperKlasse C1 oder C

Welche Arten von Fahrzeugen werden als LCVs (leichte Nutzfahr­zeuge) eingestuft?

Die Kategorie LCV umfasst verschiedene Formen und Größen, wobei jedes Design auf einen speziellen kommer­zi­ellen Zweck ausge­richtet ist. Zu den häufigsten Varianten gehören:

  • Kastenwagen – für den Transport von allgemeinen Gütern.
  • Crew-­Trans­porter und Doppel­kabine – Platz für mehrere Passagiere und für Ladung.
  • Pickups – haben in der Regel eine offene Ladefläche für leichtes Baumaterial.
  • Geschlossene Transporter oder Luton-­Trans­porter – bieten einen geschlos­senen Lagerraum für Lieferungen oder Umzüge.
  • Elektro­trans­porter – gewinnen zunehmend an Beliebtheit für den nachhal­tigen Einsatz in Stadt- und Niedri­g-E­mis­si­ons­ge­bieten.

Vorschriften und Abgasnormen für leichte Nutzfahr­zeuge

Fuhrparks mit leichten Nutzfahr­zeugen müssen lokale und landesweite Vorschriften zur Verkehrs­si­cherheit und zum Umwelt­schutz einhalten.

Zu den wichtigsten Vorschriften gehören:

  • TÜV und Sicher­heits­kon­trollen: Durch regelmäßige Inspek­tionen wird sicher­ge­stellt, dass leichte Nutzfahr­zeuge verkehrstauglich bleiben.
  • Vorschriften zu Lenk- und Arbeits­zeiten: Bei inter­na­tio­nalen Transporten oder im Kabota­ge­verkehr gelten mögli­cher­weise bestimmte Lenk- und Arbeits­zeit­vor­schriften (zusätzlich zum landes­spe­zi­fi­schen Arbeits­recht).
  • Euro 6: Für neue Diesel-­be­triebene leichte Nutzfahr­zeuge gilt eine Beschränkung von 80 mg/km bei Stickoxiden (NOx) und 4,5 mg/km bei Feinstaub (PM, Parti­kel­masse).
  • Niedri­g-E­mis­si­ons­ge­biete: Leichte Nutzfahr­zeuge müssen die Euro 6-Abgasnorm (Diesel) oder die Euro 4-Abgasnorm (Benziner) erfüllen, um kostenlos in bestimmte Stadt­ge­biete einzufahren.

Da Regierungen auf eine nachhal­tigere Mobilität drängen, setzen viele Fuhrpark­be­triebe auf hybride oder vollelek­trische leichte Nutzfahr­zeuge, um die Einhaltung von Vorschriften zu erleichtern und die Kosten zu verringern.

Steuer­klassen und private leichte Nutzfahr­zeuge

Im Vereinigten Königreich hängt die Höhe der Kraft­fahr­zeug­steuer für leichte Nutzfahr­zeuge davon ab, wie sie genutzt werden – ob privat oder für Geschäfts­zwecke/Güter­trans­porte – und wann sie zugelassen wurden. Es gibt folgende Steuer­klassen:

  1. Klasse „Private oder leichte Nutzfahr­zeuge“ – umfasst private Perso­nen­wagen und Nutzfahr­zeuge mit einem Gewicht von bis zu 3.500 kg, die vor dem 1. März 2001 zugelassen wurden. Dazu gehören auch Fahrzeuge, die zu privaten (nicht geschäft­lichen) Zwecken genutzt werden.
Zum Inhalt
  1. Klasse „Leichte Nutzfahr­zeuge“ – umfasst Fahrzeuge, die am oder nach dem 1. März 2001 zugelassen wurden. Sie haben ein Gewicht von höchstens 3.500 kg und sind von den Herstellern als Fahrzeuge der Kategorie N1 typge­nehmigt. Das bedeutet, dass sie speziell für den Transport von Gütern konzipiert sind. Dazu gehören auch Dreirad­fahr­zeuge mit einem Leergewicht von über 450 kg.

Leichte Nutzfahr­zeuge werden außerdem nach Abgasnormen katego­ri­siert, darunter:

  • N1 Light Goods Vehicles (Leichte Nutzfahr­zeuge) bis 3,5 t zulässiges Gesamt­ge­wicht
  • N1 Leichte Lkw über 3,5 - 7,5 t zulässiges Gesamt­ge­wicht

Die CO2-Emissionen haben ebenfalls einen großen Einfluss auf die Besteuerung. Wenn Ihr Fahrzeug z. B. zwischen dem 1. März 2001 und dem 31. März 2017 zugelassen wurde und die Emissionen unter 100 g/km liegen, sind sie womöglich steuerfrei. Allerdings können für später zugelassene Fahrzeuge andere Regeln gelten.

Aufgrund dieser Steuer­re­ge­lungen ersetzen viele Fuhrparks ihre Fahrzeuge mit Verbren­nungs­motor durch Elektro­fahr­zeuge, um die langfris­tigen Betriebs­kosten zu senken und die Umwelt­aus­wir­kungen zu minimieren.

Warum sind leichte Nutzfahr­zeuge beim Fuhrpark­ma­nagement so wichtig?

Leichte Nutzfahr­zeuge sind aufgrund ihrer kompakten Größe, der einfachen Bedienung und den niedrigeren Betriebs­kosten die bevorzugte Option für Unternehmen, die lokale oder regionale Transporte durchführen. Für Liefer-, Wartungs- und Service­unternehmen bilden Fuhrparks aus leichten Nutzfahr­zeugen das Fundament der täglichen Betriebs­ab­läufe.

Vorteile eines Fuhrparks aus leichten Nutzfahr­zeugen:

  • Niedrigere Kraftstoff- und Wartungs­kosten im Vergleich zu Lastkraft­wagen.
  • Flexi­bi­lität bei Routen in Stadt­ge­bieten und der Last-­Mi­le-­Lo­gistik.
  • Keine zusätz­lichen Führer­scheine erfor­derlich und einfachere Schulungs­pro­zesse.
  • Potenzial zur Elektri­fi­zierung und Integration in nachhaltige Fuhrpark­stra­tegien.

Um sich einen Einblick in Ihre leichten Nutzfahr­zeuge zu verschaffen und genaue Infor­ma­tionen zur Leistung zu erhalten, empfiehlt sich der Einbau einer Telema­tik­lösung. Mit Fuhrpark­management-Software steigern Sie die Produk­ti­vität, indem Sie die Auslastung der leichten Nutzfahr­zeuge nachver­folgen, die Kraft­stoff­ef­fi­zienz im Blick behalten und die Routen­planung verbessern.

Wie Webfleet Fuhrparks aus leichten Nutzfahr­zeugen unterstützt

Die Imple­men­tierung der Lösungen von Webfleet hilft Unternehmen, die Effizienz zu steigern, die Einhaltung von Vorschriften zu kontrol­lieren und Nachhal­tig­keits­ziele zu erreichen, weil sie Einblick in wichtige Infor­ma­tionen zur Fahrzeug­aus­lastung, zum Fahrver­halten und zur Wartung gewinnen.

Die Vorteile von Webfleet:

  • Nachver­folgung und Verwaltung aller leichten Nutzfahr­zeuge über eine zentrale Plattform.
  • Optimierung der Routen, um Zeit und Geld zu sparen.
  • Erhalt von Benach­rich­ti­gungen zur Fahrleistung oder Wartung.

Die Integration der Telematik von Webfleet in Ihre Strategie für einen Fuhrpark aus leichten Nutzfahr­zeugen lässt sich einfach und kosten­ef­fektiv bewerk­stel­ligen. Erfahren Sie von einem unserer Experten mehr über die Vorteile.



Ihre Zustimmung wird benötigt

Dieser Bereich umfasst externe Inhalte von .

Um den Inhalt anzeigen zu können, müssen Sie den folgenden Cookie-­Ka­te­gorien zustimmen:

  • Perso­na­li­sierte Werbung
  • Analyse und Perso­na­li­sierung
  • Erfor­derlich

Weitere Infor­ma­tionen finden Sie in unserer Daten­schutz­richt­linie. Wenn Sie wissen möchten, wie ###vendor_name### Ihre Daten verarbeitet, lesen Sie bitte die Daten­schutz­richt­linie des Unter­nehmens.