Lenk- und Ruhezeiten: Das müssen Sie wissen

Wenn Sie in Deutschland einen Fuhrpark mit Bussen und Lkw betreiben, müssen Sie die EU-Lenk- und Ruhezeiten erfüllen, die die Pausen- und Arbeits­zeiten von Fahrern regeln. Bei Verstößen gegen die EU-Vor­schriften müssen Sie mit empfind­lichen Geldbußen und anderen Konse­quenzen rechnen. In unserem Leitfaden zu den Lenk- und Ruhezeiten erläutern wir einige der komplexeren Regeln genauer, damit Sie besser wissen, was von Ihnen erwartet wird.

Was ist der Zweck der Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten?

Die Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten von Fahrern sollen das Wohlbe­finden der Fahrer unter­stützen und die Verkehrs­si­cherheit erhöhen. Alle Nutzfahr­zeuge müssen mit einem Tacho­graphen zur Erfassung von Daten wie Lenkzeiten und zurück­ge­legten Kilometern ausge­stattet sein. Von Gesetzes wegen müssen alle Fahrer von Nutzfahr­zeugen wie Bussen und Lkw Tacho­graphen Fahrer­karten mit sich führen. Auf diesen Karten werden sämtliche Fahrerdaten gespeichert, die für die Einhaltung der Vorschriften relevant sind, z. B. Ruhe- und Pausen­zeiten. Die EU-Vor­schriften sind darauf ausgelegt, Fahrer­über­müdung zu vermeiden und faire Wettbe­werbs­be­din­gungen zu schaffen.

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Welche Regeln gelten für die Lenkzeiten und Arbeits­zeiten von Fahrern bei Fuhrpark­fahr­zeugen?

Lenk- und Ruhezeiten – Das müssen Sie wissen

Lenkzeiten und Arbeits­zeiten

Die Fahrer Ihres Trans­port­fuhr­parks müssen die EU-Vor­schriften zu Lenkzeiten, Ruhezeiten und Arbeits­zeiten einhalten. Diese Vorschriften sollen die Arbeits­be­din­gungen verbessern und die Verkehrs­si­cherheit erhöhen. Kurz gefasst gelten unter anderem folgen Regeln in Bezug auf die Lenk- und Arbeits­zeiten:

Zum Inhalt
  • Die tägliche Lenkzeit ist auf 9 Stunden begrenzt; zweimal in der Woche darf sie auf 10 Stunden ausgedehnt werden.
  • Die wöchent­liche Lenkzeit darf maximal 56 Stunden betragen
  • Nach 4,5 Stunden Lenkzeit muss eine Pause von mindestens 45 Minuten stattfinden. Es müssen täglich mindestens 11 Stunden Ruhezeit eingehalten werden, wobei diese tägliche Ruhezeit bis zu dreimal pro Woche auf 9 Stunden verkürzt werden kann.
  • Die Arbeitszeit darf nicht mehr als durch­schnittlich 48 Stunden pro Woch betragen und muss auf maximal 60 Stunden in einer Woche beschränkt werden (sofern der Durch­schnitt nicht überschritten wird).
  • Bei Nachtarbeit sind maximal 10 Stunden Arbeitszeit zulässig. Fahrer müssen nach 6 Stunden Arbeitszeit oder 4,5 Stunden Lenkzeit eine Pause einlegen.

Einhaltung der Vorschriften

Die EU-Vor­schriften gelten für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen und für die Beförderung von Fahrgästen im Straßen­verkehr mit Fahrzeugen, in denen sich mehr als 9 Personen (einschließlich des Fahrers) befinden. Dies umfasst Lkw, Reisebusse und Busse. Die Vorschriften gelten für Fahrten innerhalb eines EU-Landes oder das Durchqueren eines EU-Landes. Die EU-Lenk­zeit- und Tacho­gra­phen­vor­schriften gelten auch für Trans­port­fahrten zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Die EU-Vor­schriften regeln, wie lange Fahrer unterwegs sein dürfen und wann sie eine Pause einlegen müssen.

Zur Erfüllung der Vorschriften müssen Sie regelmäßig die Tacho­gra­phen­daten Ihrer Fahrzeug­ein­heiten und Fahrer­karten herun­ter­laden und analysieren – mindestens alle 28 Tage pro Fahrer und mindestens alle 90 Tage pro Fahrzeug. Im nächten Abschnitt erfahren Sie mehr zu den EU-Lenk­zeit­vor­schriften.

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Lenk- und Ruhezeiten: Das sind die EU-Lenk­zeit­vor­schriften

Tageslenk – und Ruhezeiten

Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sieht folgendes vor:

  • Die tägliche Lenkzeit von Fahrern darf maximal 9 Stunden betragen.
  • Maximal zweimal pro Woche darf sie auf 10 Stunden ausgedehnt werden.
Zum Inhalt
  • Nach jeweils 4,5 Stunden Lenkzeit muss der Fahrer eine Pause von mindestens 45 Minuten einlegen.
  • Diese Lenkzeit­un­ter­bre­chung kann in einem Stück genommen oder in zwei kürzere Pausen aufgeteilt werden, wobei der erste Abschnitt mindestens 15 Minuten und der zweite Abschnitt mindestens 30 Minuten betragen muss (nach 4,5 Stunden Lenkzeit).
  • Fahrer müssen für jeden Lenkzeittag mindestens 11 Stunden Ruhezeit einhalten. Diese Ruhezeit kann in einem Stück genommen oder in zwei Ruhezeit­räume aufgeteilt werden. In letzterem Fall muss die Gesamt­ru­hezeit 12 Stunden betragen (eine Ruhezeit von 3 Stunden, eine von mindestens 9 Stunden).
  • An bis zu 3 Tagen pro Woche können Fahrer ihre Ruhezeit auf 9 Stunden verkürzen. Die tägliche Ruhezeit muss vollständig innerhalb von 24 Stunden vor dem Start des Arbeitstags des Fahrers genommen werden.

Wöchent­liche Lenk- und Ruhezeiten

  • Die wöchent­liche Lenkzeit ist auf 56 Stunden begrenzt.
  • in zwei aufein­an­der­fol­genden Wochen darf die Gesamt­lenkzeit maximal 90 Stunden betragen.
  • Als Ausgleich für eine Woche Lenkzeit ist eine wöchent­liche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden einzuhalten.
  • Diese Ruhezeit muss mindestens 6 Tage nach dem Ende der letzten Ruhezeit des Fahrers liegen.

verkürzte Wöchent­liche Ruhezeiten

  • Es sind verkürzte wöchent­liche Ruhezeiten möglich.
  • Der Fahrer kann innerhalb von 6 Tagen nach Ende seiner letzten Ruhezeit auch lediglich eine Ruhezeit von mindestens 24 Stunden in Anspruch nehmen.
  • Dies muss dann vor Ende der dritten Woche, nachdem die verkürzte Ruhezeit in Anspruch genommen wurde, an einem Stück und im Anschluss an eine zusätzliche Ruhezeit von mindestens 9 Stunden ausge­glichen werden.
  • Es gibt eine Ausnahme für Reise­bus-Fahrer, die eine einzelne Fahrt zur Perso-nen­för­derung ins Ausland absolvieren. Gemäß den Bestim­mungen können Reise­bus-Fahrer ihre wöchent­liche Ruhezeit nach 12 Tagen einlegen.
  • Die wöchent­lichen Ruhezeiten müssen jeweils an einem Stück genommen werden und der Fahrer darf während dieser Zeit keiner anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen.

Unterschied zwischen Lenk- und Ruhezeit Arbeitszeit?

Alle Aktivitäten, für die Fahrer bezahlt werden sollten, gelten als Arbeitszeit. Dazu gehören auch Aktivitäten, bei denen sie nicht am Steuer sitzen, z. B. die Teilnahme an Fahrer­schu­lungen oder das Erledigen von Verwal­tungs­auf­gaben. Auch das Be- und Entladen von Fahrzeugen sowie die Überwachung der Be- und Entladung zählen als Arbeitszeit. Fahrzeug­war­tungs­auf­gaben wie die Reinigung des Fahrzeugs und die tägliche Fahrzeug­in­spektion fallen ebenfalls unter diese Aktivitäten. Kurz gesagt: Alle Wartezeiten oder Zeiten, in denen Fahrer nicht frei über ihre Zeit verfügen können, gelten als Arbeitszeit. Denken Sie also daran, dass alle Aktivitäten, die Ihre Fahrer vor der Lenkzeit durchführen, als Arbeitszeit angerechnet werden. Nach jeweils 6 Stunden Arbeitszeit, einschließlich Lenkzeit, oder 4,5 Stunden Lenkzeit, müssen Fahrer eine Pause von 45 Minuten einlegen. Die Lenk- und Ruhezeiten werden vom EU Parlament geregelt, die Arbeitszeit vom jeweiligen Arbeits­zeit­ge­setzt.

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Lenkzeit­vor­schriften für schwere Nutzfahr­zeuge/Lkw

Für Speditionen und Lkw-Fahrer gelten in der Regel Vorschriften zu Lenkzeiten. Die EU-Vor­schriften gelten für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die innerhalb eines EU-Landes, durch ein EU-Land oder ins Vereinigte Königreich fahren. Zu den Ausnahmen innerhalb der EU gehören Fahrzeuge des Militärs, des Zivil­schutzes und der Feuerwehr sowie Sonder­fahr­zeuge, die für humanitäre Hilfe, medizi­nische Notfälle und Rettungs­ope­ra­tionen eingesetzt werden. In einigen EU-Ländern gelten landes­spe­zi­fische Ausnah­me­re­ge­lungen.

Wie können Sie die Lenkzeit­vor­schriften einhalten?

Digitale Tacho­graphen sind ein wichtiges Tool, das Fuhrpark­ma­nager beim Einhalten der Lenkzeit­vor­schriften unterstützt. Sie erfassen verschiedene Datentypen – von Fahrzeug­kenn­zeichen bis hin zu Fahrer­ak­ti­vi­täten und Vorfällen wie Tempo­ver­stößen, Fahren ohne Fahrerkarte und Manipu­lation. Die Daten müssen regelmäßig von den digitalen Tacho­graphen herun­ter­ge­laden und analysiert werden. Die Daten für Fahrer sollten mindestens alle 28 Tage, die für Fahrzeuge alle 90 Tage herun­ter­ge­laden werden. Erfahren Sie, wie digitale Tacho­graphen Sie bei der Einhaltung der Lenkzeit­vor­schriften unter­stützen können.

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Wann drohen beim Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten Bußgelder?

Unternehmen, die gegen die Lenk- und Ruhezeiten verstoßen, müssen mit Bußgeldern rechnen. In schwer­wie­gen­deren Fällen kann die Nicht­ein­haltung der Vorschriften mit Haftstrafen oder dem Entzug der Betriebs­lizenz geahndet werden. Unternehmen, Fuhrpark­ma­nager und Fahrer können alle für nachge­wiesene Verstöße zur Verant­wortung gezogen werden. Der für die Auftrags­planung verant­wort­liche Mitarbeiter kann ebenfalls haftbar sein, wenn die Arbeit nicht korrekt geplant wird. Unzurei­chendes Fahrer­training oder nachlässige Prüfungen der Arbeits­zeiten dagegen unterliegen der Verant­wortung des Fuhrpark­ma­nagers. Deswegen sollten Sie die Lenk- und Ruhzeiten Ihrer Fahrer immer im Überblick haben.

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Welche Vorteile bietet Webfleet Ihrem Fuhrpark?

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So sorgen Sie für die Einhaltung von Vorschriften in Ihrem Fuhrpark

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Möchten Sie die Sicherheit verbessern und Kosten sparen? Sorgen Sie dafür, dass Ihr Fuhrpark Lenkzeit- und Tacho­gra­phen­vor­schriften optimal einhält – lesen Sie unseren Kurzleit­faden.

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