Im internationalen Straßengüterverkehr bezeichnet „Kabotage“ die Beförderung von Waren innerhalb eines Landes durch ein Transportunternehmen mit Sitz im Ausland. Konkret sind damit jene Fälle gemeint, in denen nicht in Deutschland ansässige Unternehmen Transporte zwischen zwei Orten auf deutschem Staatsgebiet durchführen.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Länder von Kabotage-Regelungen betroffen sind, wie die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen aussehen und mit welchen Sanktionen bei Verstößen zu rechnen ist.
Wann dürfen ausländische Transportunternehmen in Deutschland tätig werden?
Ausländische Unternehmen können Güter innerhalb Deutschlands im Rahmen von Kabotagebestimmungen transportieren. Dafür müssen sie ganz bestimmte Vorschriften einhalten, die für einen begrenzten inländischen Güterverkehr gelten. Diese Bestimmungen schaffen einerseits logistische Flexibilität und sorgen andererseits für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen inländischen und ausländischen Anbietern im Transportsektor.
Wie hoch ist der Anteil der Straßenkabotage in Deutschland?
Laut Angaben des Bundesamtes für Logistik und Mobilität machte die Kabotage im Jahr 2019 8% der in Deutschland durchgeführten Gütertransporte aus. Damit liegt Deutschland im europäischen Vergleich mit Abstand seit Jahren an der Spitze. Etwa drei Viertel der Kabotageleistung machten dabei Unternehmen aus Polen und Litauen aus.
Welche Länder dürfen Kabotage in Deutschland durchführen?
Straßenkabotage auf deutschem Staatsgebiet ist Unternehmen gestattet, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ansässig sind.
EU-Mitgliedstaaten, deren Transportunternehmen Kabotage in Deutschland durchführen dürfen: Frankreich, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Tschechien, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Schweden.
EWR-Staaten mit Kabotage-Berechtigung in Frankreich: Norwegen und Island.
Welche Vorschriften gelten für die Straßenkabotage?
Seit dem 14. Mai 2010 gelten innerhalb der EU gemeinschaftliche Regelungen zur Straßenkabotage basierend auf der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009.
Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für eine Kabotage?
Damit eine Kabotagefahrt den gesetzlichen Vorgaben entspricht, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Der Kabotagetätigkeit muss ein internationaler Transport vorausgehen
- Die Kabotage muss mit demselben Lkw oder demselben Sattelschlepper durchgeführt werden wie der grenzüberschreitende Transport.
Wie viele Kabotagefahrten sind in Deutschland erlaubt?
Die Straßenkabotage in Deutschland ist auf drei Transporte innerhalb von sieben Tagen nach dem Entladen der Güter aus dem internationalen Straßentransport beschränkt. Ist der internationale Transport nicht für Deutschland bestimmt, ist eine einzige Kabotagefahrt innerhalb von drei Tagen nach der Einfahrt des leeren Fahrzeugs in das Staatsgebiet erlaubt – und innerhalb von sieben Tagen nach dem ursprünglichen Entladen der Güter aus dem internationalen Transport.
Was bringt der intelligente Fahrtenschreiber Version 2 für die Kontrolle von Kabotage?
Der sogenannte intelligente Fahrtenschreiber Version 2, der mit dem Mobilitätspaket von 2020 verpflichtend wurde, ermöglicht es den Behörden, Grenzübertritte von Fahrzeugen in EU-Mitgliedstaaten aus der Ferne nachzuvollziehen. Damit lassen sich Kabotage-Aktivitäten gezielter überwachen und unlauterer Wettbewerb unter Transportunternehmen wirksamer bekämpfen.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen Kabotage-Regeln?
Bei Verstößen gegen die Kabotagevorschriften drohen die Stilllegung des Fahrzeugs, bis die Geldstrafe bezahlt ist, welche je nach Verstoß bis zu 3.000€ beträgt, im Zusammenhang mit anderen Verstößen jedoch auch mehrere 10.000€ betragen kann.
Kommt das Transportunternehmen aus einem nicht zugelassenen Drittstaat, drohen besonders hohe Bußgelder, die Stilllegung des Fahrzeugs, sowie zusätzliche Strafen für den Auftraggeber.