Seit August 2023 ist der intelligente Fahrtenschreiber der 2. Generation Pflicht in allen neu registrierten Nutzfahrzeugen. Um Fuhrparks bei der Vorbereitung auf die geänderten Vorschriften zu unterstützen, geben wir Ihnen einen Überblick zu den bevorstehenden Deadlines und erklären, was Sie über die 2. Generation des Tachographen wissen müssen.
Was ist ein digitaler Tachograph bzw. intelligenter Fahrtenschreiber?
Fahrtenschreiber bzw. Tachographen gibt es schon seit einigen Jahrzehnten, die ersten analogen Geräte wurden in den 1950er Jahren eingesetzt. Seit 2005 müssen alle zugelassenen Nutzfahrzeuge, die in der EU hergestellt werden, mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein.
Gemäß der Fahrtenschreiberverordnung vom Juni 2019 muss jedes neue Nutzfahrzeug mit einem „intelligenten Fahrtenschreiber“ ausgerüstet sein. Wie ihre Vorgänger zeichnen die intelligenten Fahrtenschreiber den Kilometerstand, die Fahrgeschwindigkeit und die Ruhezeiten der Fahrer auf. Der Zweck des intelligenten Fahrtenschreibers bleibt dabei derselbe wie bei der analogen Version: Er soll das Wohlbefinden des Fahrers gewährleisten und die Verkehrssicherheit erhöhen.
Als digitale Geräte bieten intelligente Tachographen darüber hinaus eine Reihe moderner Funktionen – viel höhere Sicherheit, verbesserte Effizienz und eine offene Schnittstelle für zusätzliche Dienste und Integrationen. Ein großer Vorteil des intelligenten Fahrtenschreibers ist das spezifische Nahbereichskommunikationssystem, das die Flotteninspektionen optimiert.
Gesetzlicher Hintergrund des intelligenten Fahrtenschreibers
2019 ersetzten die intelligenten Tachographen die ersten Versionen digitaler Fahrtenschreiber. Im Rahmen einer neuen Gesetzgebung, die zum Ziel hat, die Arbeitsbedingungen der Fahrer zu verbessern, klare Regeln für die Beschäftigung von Fahrern aufzustellen und den fairen Wettbewerb im Verkehrssektor zu fördern, erfolgte im Sommer 2021 eine Anpassung der Vorgaben zu intelligenten Fahrtenschreibern für Nutzfahrzeuge. Dabei wurden die Rahmenbedingungen für die zweite Generation der intelligenten Fahrtenschreiber definiert. Diese Gesetzgebungsänderung wird als Mobilitätspaket 1 bezeichnet und sieht unter anderem folgendes vor:
- Fahrer dürfen ihre 45-stündigen Ruhezeiten nicht in ihren Fahrerkabinen verbringen. Unternehmen im internationalen Güterverkehr müssen ihre Tourpläne dementsprechend so organisieren, dass es ihren Fahrern möglich ist, regelmäßig nach Hause zu fahren. Zudem müssen Unternehmen für Unterkunftskosten aufkommen, wenn die Ruhezeit außer Haus genommen werden muss.
- Fahrtenschreiber werden künftig zur Registrierung von Grenzübertritten eingesetzt, um den fairen Wettbewerb zu gewährleisten und illegale Praktiken zu bekämpfen. Um “systematische Kabotage” zu verhindern, wird es auch eine obligatorische “Abkühlzeit” von vier Tagen geben.
- Betreiber mit leichten Nutzfahrzeugen über 2,5 Tonnen unterliegen im grenzüberschreitenden Güterverkehr nun auch den Regeln für Transportunternehmen. Damit müssen in diesem Rahmen künftig auch Transporter mit Fahrtenschreibern ausgestattet werden.
- Wichtig: Für die rein nationale Beförderungen ist eine güterkraftverkehrsrechtliche Berechtigung weiterhin erst bei Nutzung von Fahrzeugen (Kraftfahrzeug oder Fahrzeugkombination) mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse erforderlich.
- Gleiches Entgelt für Fahrer wird überdies nationale Lohnsysteme ersetzen.
Intelligenter Fahrtenschreiber der 2. Generation – Alle bevorstehenden Deadlines
Der intelligente Fahrtenschreiber der 2. Generation wird die Durchsetzung der überarbeiteten EU-Rechtsvorschriften unterstützen. Fuhrparks sollten die von der Europäischen Kommission genannten Eckdaten beachten:
- Seit August 2023 müssen alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht mit einem intelligenten Fahrtenschreiber 2. Version ausgestattet sein.
- Für zugelassene Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr ist der Einbau der 2. Generation bis spätestens August 2025 vorgeschrieben – mit einer Frist bis zum 31. Dezember 2024 für Nutzfahrzeuge, die bisher noch mit noch keinem intelligenten Fahrtenschreiber ausgestattet waren, und bis zum 21. August 2025 für Fahrzeuge mit intelligentem Fahrtenschreiber der 1. Generation.
- Ab dem 1. Juli 2026 müssen alle Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 2,5 Tonnen, die im grenzüberschreitenden Straßenverkehr oder in der Kabotage eingesetzt werden, mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der 2. Generation ausgestattet sein.

Was ist neu am intelligenten Fahrtenschreiber der 2. Generation?
Neben der Registrierung von Grenzübertritten zeichnet der intelligente Fahrtenschreiber der 2. Generation auch auf, wann ein Fahrzeug be- oder entladen wird. Zu weiteren Neuerungen der 2. Generation gehören verstärkte Mechanismen zum Schutz vor Manipulationen.
Fuhrparks können fahrerbezogene Daten aus dem intelligenten Fahrtenschreiber der 2. Generation insgesamt 56 Tage lang speichern – doppelt so lange wie bei der 1. Generation. Die verdoppelte Speicherzeit führt zu einer größeren Transparenz – Fuhrparkleiter können die Arbeits- und Ruhezeiten der Fahrer somit leichter im Blick behalten und sicherstellen, dass die Pausen eingehalten werden. Außerdem bedeuten regelmäßige Software-Updates, dass Fuhrparkbetreiber sich auf die Konsistenz der Fahrtenschreiber in ihrem Unternehmen verlassen können.
So können Fuhrparkmanager beispielsweise anhand der registrierten Startzeiten aus der Ferne überprüfen, ob die Fahrer ihre Schicht pünktlich begonnen haben. Fuhrparkleiter müssen also nicht auf dem Betriebshof anwesend sein, um die Startzeiten der Fahrer zu bestätigen. Außerdem erleichtert der schnelle Zugriff auf die verbleibenden Lenkzeiten die tägliche und wöchentliche Arbeitsplanung erheblich.
Der intelligente Tachograph der 2. Generation ist im Vergleich zu seinen Vorgängern effizienter, sicherer und mit modernen Technologien kompatibel. Dadurch sind Fuhrparks in der komfortablen Lage, die Vorteile ihrer Fahrtenschreiberdaten optimal nutzen zu können.
Die Rolle der Telematik bei der Verwaltung von Fahrtenschreiberdaten
Die Einhaltung von Vorschriften ist für Fuhrparkleiter ein unbedingtes Muss. Schließlich kann die Nichteinhaltung der Arbeitszeitvorschriften für Fahrer zu Geldstrafen, strafrechtlicher Verfolgung oder dem Verlust der Betriebsgenehmigung führen. Manuelle Downloads können viel Zeit in Anspruch nehmen – und sind mit viel Verwaltungsaufwand verbunden. Ein digitaler Tachograph für Nutzfahrzeuge im Rahmen einer Telematiklösung sorgt für mehr Sicherheit, da sie die Einhaltung der Vorschriften automatisiert und manuelle Verwaltungsaufgaben überflüssig macht.
Aus diesem Grund entscheiden sich Fuhrparks für Lösungen wie den Webfleet Tachograph Manager, der die Einhaltung der Vorschriften durch Remote-Downloads von Daten, durch ein sicheres Archiv und umfassende Analysen vereinfacht. Umfangreiche Reports geben einen Überblick über zu erwartende Bußgelder, soziale Verstöße und Tipps zur Unterstützung der Fahrer bei der Einhaltung der Vorschriften.
Wenn es um die Einhaltung von Vorschriften geht, ist die Qualität der Daten das A und O. Sie suchen nach einer zuverlässigen Lösung, um den Download von Fahrtenschreiberdaten zu vereinfachen und die Einhaltung von Fristen zu gewährleisten? Unserer Fahrtenschreiberexperten beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen in einem kostenlosen Beratungsgespräch.
Weitere Informationen zum digitalen Tachographen der 2. Generation erhalten Sie zudem hier.
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