Lenkzeiten & Digitaler Fahrten­schreiber - Alle Vorschriften

So haben Sie alles mühelos im Griff

Lenkzeiten & Digitaler Fahrten­schreiber - Alle Vorschriften

So haben Sie alles mühelos im Griff

Wenn Ihr Fuhrpark Busse und Lkw umfasst, wird Ihnen bekannt sein, dass Sie die Vorschriften zu den Lenkzeiten einhalten müssen. Schließlich könnten bei Verstößen empfind­liche Bußgelder auf Sie zukommen.

Die diesbe­züg­lichen EU-Vor­schriften sind jedoch komplex und es ist nicht immer klar, welche Anfor­de­rungen unter bestimmten Umständen gelten.

Wir bei Webfleet, möchten es Ihnen leichter machen. Hier geben wir Ihnen einen kurzen Überblick zum Thema Fahrten­schreiber für Lkw und Busse und zur Einhaltung der Lenkzeit­vor­schriften. Erfahren Sie, warum es diese Vorgaben gibt, wie ein (digitaler) Fahrten­schreiber funktio­niert, welche Grundregeln gelten und wie Sie mühelos für deren Einhaltung sorgen können.

Webfleet: Eine zentrale Plattform für alles

Als Manager eines Fuhrparks aus dem Trans­port­sektor haben Sie viel zu tun –Zeitpläne, Routen, Sicherheit, Schutz, Fahrer, Compliance, Wartung, Kraftstoff, Kosten und vieles mehr. Wie viel einfacher wäre es, wenn Sie eine zentrale Plattform für all diese Aufgaben hätten?

Erfahren Sie, warum Webfleet die markt­füh­rende Telema­tik­lösung für europäische Fuhrparks aus dem Trans­port­sektor ist und mehr als 200.000 schwere Nutzfahr­zeuge in ganz Europa vernetzt.

Welchen Zweck haben die Vorschriften zur Erfassung der Lenkzeiten mit digitalen Fahrten­schreibern?

Es gibt gleich zwei Hauptgründe, aus denen die Europäische Union die Lenkzeiten begrenzt und vorschreibt, dass sie mit einem Fahrten­schreiber (auch Tachograph genannt) erfasst werden müssen.

Erstens wird so sicher­ge­stellt, dass die Fahrer am Steuer nicht übermüdet sind. Das dient nicht nur der Sicherheit der Fahrer, sondern auch dem Schutz der anderen Verkehrs­teil­nehmer. Zweitens wird ein gesunder Wettbewerb gefördert, weil kein Unternehmen seine Mitbewerber dadurch benach­tei­ligen kann, dass es seinen Fahrern übermäßig lange Arbeits­zeiten abverlangt.

Das Fahrper­so­nal­gesetz (FPersG), bzw. die Regeln der Fahrper­so­nal­ver­ordnung (FPersV) legen fest, wann Lkw Fahrer Pausen (Fahrun­ter­bre­chungen) einlegen müssen. Die Vorschriften gelten für alle Berufs­kraft­fahrer, die ein Fahrzeug mit über 3,5t Gesamt­ge­wicht steuern. Die Regelungen betreffen also nicht nur Lkw Fahrer, sondern auch Busfahrer.

Parallel gilt das Arbeits­zeit­gesetz (ArbZG). Neben der eigent­lichen Tätigkeit des Fahrens, hat ein Lkw Fahrer noch weitere Aufgaben wie Be- und Entladen, Reinigung und Wartung zu übernehmen. Diese zählen nicht zur Lenkzeit, aber zur Arbeitszeit. Daher sind sie bei der Einsatz­planung zu beachten.

Welchen Zweck haben die Vorschriften zur Erfassung der Lenkzeiten mit digitalen Fahrten­schreibern?
Was ist ein Digitaler Fahrten­schreiber?

Was ist ein digitaler Fahrten­schreiber?

Digitale Fahrten­schreiber (auch EG-Kon­troll­gerät genannt) zeichnen die Zeit, die Geschwin­digkeit und die Entfernung der Fahrten Ihrer Fahrer auf. Das Gerät ist fest in Ihren Fahrzeugen eingebaut und erfasst ab dem Beginn einer Fahrt automatisch die relevanten Infor­ma­tionen.

Der Fahrten­schreiber für Lkw und Busse ist also vergleichbar mit einem Elektro­ni­sches Fahrtenbuch. Die aufge­zeich­neten und archi­vierten Daten des (digitalen) Fahrten­schreibers werden dazu verwendet, die Einhaltung der gesetzlich vorge­schrie­benen Lenk- und Ruhezeiten sowie Lenkzeit­un­ter­bre­chungen zu überprüfen. Analoge Fahrten­schreiber wurden bereits in den 1950er Jahren eingeführt und mittler­weile großflächig durch digitale Fahrten­schreiber ersetzt.

Wann ist ein (digitaler) Fahrten­schreiber Pflicht?

In der europäi­schen Union ist ein Einbau eines Fahrten­schreibers verpflichtend.

Seit dem 01.05.2006 ist der Einbau eines digitalen Tacho­graphen für alle in der EU herge­stellten Nutzfahr­zeuge gesetzlich vorge­schrieben. Dies betrifft alle gewerblich genutzten neu zugelas­senen Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5t oder mehr als 9 Sitzen für Fahrgäste. Eine Umrüstung für Bestands­fahr­zeuge auf digitale Fahrten­schreiber ist nicht verpflichtend, sofern der Lkw über einen analogen Fahrten­schreiber verfügt:

Ab Mitte Juni 2019 gelten jedoch neue Bestim­mungen. Von diesem Zeitpunkt an müssen alle neuen Fahrzeuge mit einem sogenannten Smart Tachograph ausge­stattet sein. Diese Geräte bieten mehr Sicherheit und Effizienz, eine offene Schnitt­stelle für zusätzliche Dienste und ein eigenes Kommu­ni­ka­ti­ons­system mit beschränkter Reichweite, um den Kontroll­prozess zu verein­fachen. Damit können auch die Lenk- und Ruhezeiten Ihrer Fahrer optimal erfasst werden.

Ausnahmen von der Nutzungs­pflicht digitaler Fahrten­schreiber

Nicht alle Fahrzeuge mit über 3,5t Gewicht haben die Pflicht, einen digitalen Fahrten­schreiber einzubauen. Dazu zählen unter anderem:

  • Fahrzeuge, die Personen in einem Umkreis von unter 50km befördern
  • Fahrzeuge von Polizei und Feuerwehr
  • Fahrzeuge mit unter 40km/h
  • Fahrzeuge der Pannenhilfe (bei einem Umkreis von 100km um den jeweiligen Standort)
  • Fahrzeuge, die bei einer Testfahrt eingesetzt werden und noch nicht in Betrieb genommen wurden

Prüfung der Fahrten­schreiber

Digitale und analoge Fahrten­schreiber in Lkw und Bussen müssen gemäß §57b StVZO aller zwei Jahre einer Fahrten­schrei­ber­prüfung unterzogen werden. So wird sicher­ge­stellt, dass Lenk- und Ruhezeiten korrekt erfasst werden. Eine entspre­chende Prüfbe­schei­nigung bestätigt die durch­ge­führte Fahrten­schrei­ber­prüfung.

Aufzeichnung und Auslesen der Daten mit dem digitalen Fahrten­schreiber

Bei analogen Fahrten­schreibern werden Lenk- und Ruhezeiten auf sogenannten Tacho­scheiben aus Papier erfasst. Diese Geräte müssen regelmäßig alle zwei Jahre kontrol­liert und geeicht werden.

Digitale Tacho­graphen erfassen die Daten in einem versie­gelten Speicher­modul. Zur Daten­er­fassung ist eine Fahrerkarte notwendig. Diese dient als perso­nen­ge­bun­dener Nachweis, auf dem der digitale Fahrten­schreiber sämtliche Daten zur Fahrt speichert. Die Fahrer­karten haben in der Regel Kapazität zur Aufzeichnung von 28 Tagen. Im Speicher­modul selbst können die Daten von bis zu 365 Tagen erfasst werden.

Die Daten können von der Polizei, dem Bundesamt für Güter­verkehr und Zoll sowie dem Unternehmen/Werkstätten ausgelesen werden.

Pflicht zur Aufbe­wahrung der Fahrer­auf­zeich­nungen/Fahrerdaten

Sie sind zudem verpflichtet, die gespei­cherten Daten über einen bestimmten Zeitraum zu archivieren. Die Daten der Fahrer­karten müssen nach spätestens 28 Tagen, und die des Tacho­graphen nach 90 Tagen ausgelesen und für mindestens 1 Jahr sicher gespeichert werden. Warum das Auslesen der Fahrten­schreiber Daten so wichtig ist und wie Sie die Abläufe optimal gestalten und automa­tische Downloads nutzen können, lesen Sie hier.
Warum das automatische Auslesen von Fahrtenschreiber- Daten so wichtig ist⁠

Auch ein Nachtrag von Daten ist bei digitalen Fahrten­schreibern möglich, wenn sie nötig sind, um eine lückenlose Aufzeichnung der Daten sicher­zu­stellen. Ein Nachtrag kann z.B. dann nötig werden, wenn der digitale Fahrten­schreiber selbst oder die Fahrerkarte defekt sind und daher eine manuelle Aufzeichnung notwendig ist.

Wer muss mit Bußgeldern rechnen?

Wenn einem Unternehmen Verstöße gegen die Lenkzeit­vor­schriften nachge­wiesen werden, kann dies Bußgelder und in manchen Fällen auch Freiheits­strafen nach sich ziehen. Darüber hinaus kann dem Unternehmen die Zulassung entzogen werden. Sowohl die Unternehmen als auch die Fuhrpark­ma­nager und die Fahrer können für nachweis­liche Verstöße zur Rechen­schaft gezogen werden. Bei einer nicht ordnungs­ge­mäßen Zeitplanung könnte beispiels­weise kein digitaler Fahrten­schreiber der für die Zusam­men­stellung der Auftrags­touren zuständige Mitarbeiter verant­wortlich gemacht werden, bei einer unzurei­chenden Schulung der Fahrer oder bei Unter­lassung der standard­mä­ßigen Arbeits­zeit­kon­trollen der Fuhrpark­ma­nager.

Zudem drohen Bußgelder bei Verstößen gegen die Pflicht, einen Fahrten­schreiber in Lkw oder Bussen zu verwenden. Ist beispiels­weise kein digitaler Fahrten­schreiber verbaut oder wird dieser nicht vorschrifts­gemäß benutzt, werden Bußgelder für Fahrer und Unternehmen fällig. Auch wenn der Fahrer die Fahrerkarte nicht vorweisen kann, muss mit Strafen gerechnet werden. Werden die Daten aus dem digitaler Fahrten­schreiber nicht ordnungs­gemäß archiviert, droht dem Fuhrun­ter­nehmen ebenfalls ein Bußgeld entspre­chend dem Lkw-Buß­geld­ka­talog.

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Lenkzeiten und Ruhezeiten: Das sind die wichtigsten Regeln

  • Lenkzeiten und Arbeits­zeiten für Lkw-Fahrer

    Es ist vorge­schrieben, wie lange Ihre Fahrer während eines Zeitraums von zwei Wochen, einer Woche bzw. einem Tag fahren dürfen.

    Als Lenkzeit wird die Zeit bezeichnet, in der ein Fahrer mit dem tatsäch­lichen steuern des Lkw/Busses beschäftigt ist. Als Lenkzeiten gelten zudem auch Standzeiten durch Ampeln, Stau, Bahnschranken oder an Grenzen.

    Grund­sätzlich ist nach 4,5 Stunden Lenkzeit eine Pause von mindestens 45 Minuten einzulegen. Entscheidend ist, dass die Pausen­zeiten zur Erholung und nicht zur Erledigung weiterer Arbeiten, wie z.B. das Be- und Entladen, genutzt werden dürfen.

    Zudem ist festgelegt, dass die übliche tägliche Lenkzeit nicht mehr als 9 Stunden betragen darf. Mit Ausnah­me­re­gelung darf die tägliche Lenkzeit für maximal zwei Tage in einer Woche auf 10 Stunden erhöht werden. Auch hier gilt das Gebot mindestens 45 Minuten nach maximal 4,5 Stunden Lenkzeit zu nehmen.

    ZeitraumHöchst­lenkzeit pro Fahrer
    Ein Tag9 Stunden
    Eine Woche56 Stunden
    Zwei Wochen90 Stunden

    Aufgaben neben der Tätigkeit des Fahrens (Be- und Entladen etc.) zählen nicht zur Lenkzeit, allerdings zur Arbeitszeit des Lkw Fahrers. Die Pausen müssen auch die Regelungen des Arbeits­zeit­ge­setzes berück­sich­tigen. So ist vorge­schrieben, dass die tägliche Arbeitszeit bei 8 Stunden liegt und an einzelnen Tagen auf 10 Stunden verlängert werden kann.

  • Tägliche Pausen und Ruhezeiten für Lkw Fahrer

    Pro 4,5 Stunden Lenkzeit müssen die Fahrer mindestens 45 Minuten Pause machen. Dabei ist eine zusam­men­hän­gende Pause ebenso möglich wie die Aufteilung in zwei kleinere Pausen: Die erste Pause muss mindestens 15 Minuten betragen und die zweite mindestens 30 Minuten. Die Reihenfolge dieser Pausen darf nicht getauscht werden.

    Jeder Fahrer muss pro Tag eine Mindestru­hezeit von 11 Stunden einhalten. Wird diese Ruhezeit nicht am Stück in Anspruch genommen, sondern auf zwei kürzere Ruhezeiten verteilt, so muss die Gesamtdauer um eine Stunde verlängert werden, sodass eine 9-stündige und eine 3-stündige Ruhezeit entstehen.

    An 3 Tagen pro Woche kann ein Fahrer seine Ruhezeit auf 9 Stunden verkürzen. Die täglichen Ruhezeiten müssen jedoch stets innerhalb von 24 Stunden nach der letzten Ruhezeit des Fahrers eingelegt werden.

  • Regeln zum Auslesen der Daten

    Die Fahrzeug- und Fahrer­kar­ten­daten müssen regelmäßig erfasst und ausgewertet werden – mindestens alle 28 Tage für jeden Fahrer und mindestens alle 90 Tage für jedes Fahrzeug.

  • Wöchent­liche Ruhezeiten Lkw/Bus

    Pro Fahrwoche muss ein Fahrer mindestens 45 Stunden Ruhezeit am Stück einhalten. Die Ruhezeit muss spätestens 6 Tage (6x24 Stunden) nach Ende der letzten Ruhezeit des Fahrers beginnen.

    Die Fahrer haben allerdings die Möglichkeit, ihre wöchent­liche Ruhezeit zu verkürzen. Der Fahrer kann innerhalb von 6 Tagen nach Ende seiner letzten Ruhezeit auch lediglich eine Ruhezeit von – mindestens – 24 Stunden in Anspruch nehmen. Dies muss dann vor Ende der dritten Woche, nachdem die verkürzte Ruhezeit in Anspruch genommen wurde, an einem Stück und im Anschluss an eine Ruhezeit von mindestens 9 Stunden ausge­glichen werden.

    Die wöchent­lichen Ruhezeiten müssen jeweils an einem Stück genommen werden und der Fahrer darf während dieser Zeit keiner anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen.

Wie behalte ich die Einhaltung der Lenkzeit­vor­schriften im Griff?

Bislang wurden die Lenkzeiten im Fernverkehr in der Regel manuell von den Fahrern erfasst. Die Ergebnisse sind selten optimal. Allzu oft unterlaufen den Fahrern im Arbeits­alltag Fehler beim Ausfüllen der Formulare und das bringt einen erhöhten Verwal­tungs­aufwand für die Fuhrpark­ma­nager mit sich. Die Berge von Unterlagen, aus denen der Verlauf der Tacho­gra­phen­daten mühsam rekon­struiert werden muss, erschweren und verlang­samen die Kontrollen.

Aus diesem Grund stellen immer mehr Unternehmen auf papierlose Verfahren zur Erfassung der Daten aus den Fahrten­schreibern um. Und genau dafür hat Webfleet den Tachograph Manager entwickelt. Damit können alle erfor­der­lichen Daten per Remote-Download vom Fahrten­schreiber, gespeichert und auf übersicht­lichen, benut­zer­freund­lichen Reportin­g-Da­sh­boards angezeigt werden. Diese Komplett­lösung für digitale Tacho­graphen und Smart Tacho­graphen ermöglicht Ihnen die mühelose Einhaltung der Lenkzeit­vor­schriften und eine schnelle Abwicklung von Kontrollen.